Die Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben dient nicht nur der Vermeidung von Sanktionen und Bußgeldern, sondern hilft Ihnen Vertrauen gegenüber Kunden und Geschäftspartnern zu schaffen. Durch Organisation und Sicherheit von Datenverarbeitungsprozessen kann der Workflow im Unternehmen gesteigert werden. Der hierdurch gewonnene Mehrwert finden seinen Ausdruck nicht nur im Rahmen der Umsatzsteigerung und der Attraktivität als Arbeitgeber sondern steigert auch den Unternehmenswert auf dem M&A-Markt.
Wenn wir einen externen Datenschutzbeauftragten stellen, wird zunächst eine Datenschutzaudit durchgeführt, um datenschutzrechtliche Gefahren und Risiken zu ermitteln. Auf der Grundlage des Ergebnisses dieses Datenschutzaudits erstellt ihr externer Datenschutzbeauftragter ein Maßnahmenkatalog mit konkreten Vorgaben zu den zu implementierenden technischen und organisatorischen Maßnahmen, sowie den zeitlichen Vorgaben.
In Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten werden diese Maßnahmen umgesetzt. Periodisch wird anschließend die Umsetzung, Einhaltung und Aktualität der Maßnahmen von dem externen Datenschutzbeauftragten kontrolliert.
Im Rahmen von einzelnen Projektarbeiten wird der Umfang der Beratungsarbeit zunächst festgelegt. Anschließend erfolgt im Rahmen dieses Umfangs in enger und auf den Kunden angepasst, eine datenschutzrechtliche Beratung durch unsere Fachexperten.
Durch Schaffung individueller Lösungen ist der Umfang unserer Beratungsleistung durch den Kunden vorgegeben. Bei einem ersten Datenschutzaudit kann das Risiko eingeschätzt und auf dieser Grundlage der Umfang von Beratungskosten ermittelt werden.